Beratungsgespräch nach §37 SGB XI

Das Beratungsgespräch nach §37 SGB XI dient der individuellen Pflegeberatung, Anpassung von Leistungen und Unterstützung bei der
Beantragung von Leistungen.
Was sie umfasst:
-Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs, Erstellung von Pflegegrad-Empfehlungen
-Beratung zu Pflegeleistungen, Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten
-Hilfe bei Anträgen, Dokumentation und Koordination mit der Pflegekasse Schulung von Angehörigen, Information zu Prävention und Ressourcen
-Erstellung eines individuellen Pflege- und Betreuungsplans
