Beratungsgespräch nach §37 SGB XI

 

Das Beratungsgespräch nach §37 SGB XI dient der individuellen Pflegeberatung, Anpassung von Leistungen und Unterstützung bei der 

Beantragung von Leistungen.

 

 

Was sie umfasst:

-Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs, Erstellung von  Pflegegrad-Empfehlungen

-Beratung zu Pflegeleistungen, Hilfsmitteln und  Entlastungsangeboten

-Hilfe bei Anträgen, Dokumentation und Koordination mit  der Pflegekasse Schulung von Angehörigen, Information  zu Prävention und Ressourcen

-Erstellung eines individuellen Pflege- und Betreuungsplans

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